Leitsätze

  • Zur Bedeutung des Grundsatzes des „Wohlbestehens“ bei Festlegung einer Ausgleichszahlung nach § 94 EheG

    Ist eine Ausgleichszahlung nach § 94 EheG festzusetzen, so soll nach dem Standard der Lebensverhältnisse eine wirtschaftliche Grundlage der nunmehr getrennten Lebensführung der ehemaligen Gatten gesichert bleiben. Zahlungsverpflichtungen, die mit einem „Wohlbestehen“ des pflichtigen Ehegatten unvereinbar wären, sind unbillig.
    WEKA (epu) | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 132/17v | OGH vom 12.07.2017 | Dokument-ID: 976751
  • Wohnungserhaltungsanspruch nur hinsichtlich einer Wohnung, bei der keine eigene Verfügungsberechtigung besteht

    Der Anspruch des zur Befriedigung seines dringenden Wohnbedürfnisses auf die Wohnung angewiesenen Ehegatten auf Erhaltung dieser gegenüber dem anderen Ehegatten besteht nur, sofern lediglich Letzterer über die Wohnung verfügungsbefugt ist. Der Anspruch kann nicht erhoben werden, wenn eine eigene obligatorische Berechtigung besteht.
    WEKA (epu) | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 106/17k | OGH vom 04.07.2017 | Dokument-ID: 976747
  • Verhindern schwere Bedenken hinsichtlich der Erziehungsfähigkeit eines Elternteils dessen Kontaktrecht zum Kind?

    Die Frage der Erziehungsfähigkeit eines Elternteils verhindert nicht dessen Kontaktrecht zu dem Kind. Vielmehr geht es dabei um eine mögliche Entscheidung hinsichtlich der Obsorgefähigkeit. Bestehen schwere Bedenken wegen einem zu großen und unkontrollierten Einfluss des Elternteils, kann ein begleitetes Kontaktrecht vorgeschrieben werden.
    WEKA (api) | Judikatur | Leitsatz | 8 Ob 45/17a | OGH vom 30.05.2017 | Dokument-ID: 976650
  • Unterhaltsvorschuss nach Erhöhung des Unterhalts

    Der Unterhaltsvorschuss ist erst nach erfolglosem Verstreichen des Fälligkeitstermins nach Eintritt der Vollstreckbarkeit zu gewähren. Bei Erhöhung des Unterhalts ist ein neuerlicher Verzug des Unterhaltsschuldners nicht notwendig, wenn schon die bisher festgesetzten geringeren Unterhaltsbeträge nicht vollständig und termingerecht geleistet wurden.
    WEKA (red) | Judikatur | Leitsatz | 10 Ob 18/17w | OGH vom 25.04.2017 | Dokument-ID: 976601
  • Schuldbefreiende Wirkung von Vorauszahlungen der Unterhaltsbeiträge

    Werden Unterhaltsbeiträge in Höhe von EUR 25.000,– für einen langen Zeitraum im Voraus bezahlt, stellt dies keine Angelegenheit des ordentlichen Wirtschaftsbetriebs des Kindes dar und benötigt für seine schuldbefreiende Wirkung einer pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung. Die Vorauszahlung kann im Verfahren zur Erhöhung der Unterhaltsbeiträge nur bezüglich der Differenz zu dem Betrag, der in einem in Rechtskraft erwachsenen Unterhaltsbeschluss festgelegt wurde, geltend gemacht werden.
    WEKA (red) | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 44/17b | OGH vom 24.05.2017 | Dokument-ID: 977021
  • Reicht der bloße Verdacht einer Kindeswohlgefährdung für die Beschränkung der Obsorge aus?

    Eine Entziehung oder Einschränkung der Obsorge nach § 181 ABGB setzt eine Gefährdung des Kindeswohl und eine notwendige Änderung des Zustandes voraus. Weigert sich ein Obsorgeberechtigter jedoch beharrlich, bei der Aufklärung eines Verdachts einer Kindeswohlgefährdung mitzuwirken, kann auch dies eine Obsorgebeschränkung rechtfertigen, jedoch nur unter besonderer Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, da es sich dabei um einen bloßen Verdacht und keine konkrete Gefährdung handelt.
    WEKA (api) | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 179/17f | OGH vom 15.12.2017 | Dokument-ID: 1007225
  • Reduzierung des Unterhalts wegen Zahnbehandlungskosten

    Die Unterhaltsbemessungsgrundlage kann sich durch Zahnbehandlungskosten reduzieren, wenn diese aus ärztlicher Sicht unvermeidbar sind und die von der gesetzlichen Krankenversicherung getragene Heilbehandlung nicht ausreicht. Da sich die Unterhaltsbemessungsgrundlage für die Aufteilungsdauer der Abfertigung in casu jedoch um nur rund 40,– EUR vermindern würde, gibt es keinen Grund zur Korrektur der Unterhaltsbemessung.
    WEKA (red) | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 58/17y | OGH vom 19.04.2017 | Dokument-ID: 976347
  • Rückführung eines Kindes nach HKÜ trotz Trennung von seiner Schwester

    Die Trennung von einem Geschwisterteil stellt alleine noch keine Begründung zur Ausnahme der Rückführung nach Art 13 Abs 1 lit b HKÜ dar, da ansonsten der Zweck des HKÜ untergraben würde.
    WEKA (red) | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 94/17t | OGH vom 29.05.2017 | Dokument-ID: 976350
  • Neuregelung der Obsorge nach § 180 Abs 3 ABGB im Falle eines Antrags auf Änderung des hauptsächlichen Aufenthaltsorts?

    Eine Neuregelung der Obsorge nach § 180 Abs 3 ABGB kann auch für den Fall beantragt werden, dass die vereinbarte Obsorge beider Elternteile aufrecht erhalten werden soll, aber über den Antrag eines Elternteils zu entscheiden ist, der eine hauptsächliche Betreuung des Minderjährigen in seinem Haushalt anstrebt.
    WEKA (ato) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 118/17i | OGH vom 20.07.2017 | Dokument-ID: 977144
  • Muss sich ein Unterhaltsberechtigter das Pflegegeld des von ihm gepflegten Angehörigen als Einkommen anrechnen lassen?

    Das Pflegegeld soll den krankheitsbedingten Mehrbedarf der betroffenen Person decken. Erbringt eine Person im Familienverband Pflegeleistungen für einen pflegebedürftigen Angehörigen, ersetzt dies einen externen Pfleger. Das Pflegegeld ist daher als fiktives Eigeneinkommen der unterhaltsberechtigten Person anzurechnen und bei der Berechnungsgrundlage für den Kindesunterhalt zu berücksichtigen.
    WEKA (epu) | Judikatur | Leitsatz | 4 Ob 126/17h | OGH vom 27.07.2017 | Dokument-ID: 976742

Inhalt wird geladen