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WEKA (aga) | News | 02.07.2012

Ärztliche Behandlung ohne eCard

Ein Vater, der kein Sorgerecht hat, darf sein Kind alle 14 Tage übers Wochenende sehen. Für diese Besuchszeit sollte die Mutter dem Kind die eCard mitgeben. Diese weigerte sich aber.

Der Vater sieht das Problem darin, dass eine medizinische Behandlung des Kindes bei Ausübung des Wochenendbesuchsrechts trotz Zustimmung der Mutter nicht erfolgen könne, wenn die Mutter an einem anderen Ort wohne oder selbst verreist sei. Erkrankt das Kind am Wochenende, ohne dass es sich um einen Notfall iSd § 146c Abs 3 ABGB handle, müsste die Mutter dem Vater die eCard erst überbringen, um einen Arztbesuch des besuchsberechtigten Vaters mit dem Kind zu ermöglichen.

Die ärztliche Behandlung eines Kindes kann, wenn die Mutter zuvor zB telefonisch ihre Zustimmung erteilt hat, in Ausnahmefällen auch ohne Vorlage einer eCard durch online-Abfrage des Arztes über die Anspruchsberechtigung, allenfalls in Verbindung mit einer Kaution - erfolgen.

Nach § 146c Abs 3 ABGB sind Ärzte und Krankenanstalten verpflichtet, auch ohne Einwilligung der Mutter und ohne Vorlage einer eCard eine medizinische Behandlung vorzunehmen, wenn die Behandlung so dringend notwendig ist, dass der mit der Einholung der Einwilligung oder der Zustimmung verbundene Aufschub das Leben des Kindes gefährden würde oder mit der Gefahr einer schweren Schädigung der Gesundheit verbunden wäre (OGH 15.2.2012, 3Ob68/12i).