Dokument-ID: 470419

WEKA (aga) | News | 14.09.2016

Die aktuellen Regelbedarfsätze für 2016/17

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfssätze anzuwenden.

Der  Regelbedarf wird definiert als jener Bedarf, den jedes Kind einer bestimmten Altersstufe in Österreich ohne Rücksicht auf die konkreten Lebensumstände zur Bestreitung eines dem Durchschnitt gleichaltriger Kinder entsprechenden Lebensaufwandes neben der Betreuung durch den haushaltsführenden Elternteil noch zusätzlich hat. Die  Durchschnittsbedarfssätze des Kindesunterhaltes werden jeweils mit 1.7. eines jeden Jahres neu festgesetzt.

Höhe des Regelbedarfs:

 

2012/2013

2013/2014

2014/2015

2015/2016

2016/2017

00–03 Jahre

190,00

194,00

197,00

199,00

200,00

03–06 Jahre

243,00

249,00

253,00

255,00

257,00

06–10 Jahre

313,00

320,00

326,00

329,00

331,00

10–15 Jahre

358,00

366,00

372,00

376,00

378,00

15–19 Jahre

421,00

431,00

439,00

443,00

446,00

19–28 Jahre

528,00

540,00

550,00

555,00

558,00

Alle Beträge in EUR
gültig jeweils vom 01.07. bis 30.06.