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Dokument-ID: 412703

WEKA (aga) | News | 31.05.2012

Mindestdauer der Haushaltsgemeinschaft für Anspruch auf Unterhalt

Steht einem Ehegatten Unterhalt zu, wenn die Haushaltsgemeinschaft nur ein Monat gedauert hat? Der OGH (27. 3. 2012, 4 Ob 17/12x) hat darüber kürzlich entschieden.

Der haushaltsführende Ehegatte hat auch nach der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts weiterhin einen Unterhaltsanspruch, sofern dessen Geltendmachung nicht ein Missbrauch dieses Rechts wäre. Auf die Dauer der ehelichen Haushaltsführung stellt das Gesetz nicht ab (§ 94 Abs 2 ABGB). So kann daher ein Anspruch auf Unterhalt bestehen, wenn die Haushaltsgemeinschaft nur ein Monat gedauert hat. Eine bloß eintägige Dauer der ehelichen Gemeinschaft kann aber einen Unterhaltsanspruch nicht begründen (OGH 27. 3. 2012, 4 Ob 17/12x).