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WEKA (aga) | News | 28.03.2012

Unterhaltsbemessungsgrundlage und Urlaubsersatzleistung

Unter Urlaubsersatzleistung (Urlaubsentschädigung) versteht man die Abgeltung des nicht konsumierten Urlaubs bei Beendigung eines Dienstverhältnisses.

Bei der Urlaubsentschädigung handelt es sich um ein durch Urlaubsverzicht angespartes Arbeitsentgelt, das in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen ist (OGH 4Ob1577/95, 23.05.1995).

Urlaubsersatzleistung (Urlaubsentschädigung)

Bei arbeitsrechtlicher Beendigung eines Dienstverhältnisses besteht Anspruch auf Auszahlung einer Urlaubsersatzleistung für nicht konsumierten Urlaub (§ 10 Abs 1 UrlG).

Für die Berechnung der Urlaubsersatzleistung ist der anteilsmäßige Urlaubsanspruch des laufenden Urlaubsjahres zu ermitteln. Bereits konsumierte Urlaube des laufenden Urlaubsjahres sind vom anteilsmäßigen Urlaubsanspruch abzuziehen. Die Höhe der Urlaubsersatzleistung ergibt sich aus dem laufenden monatlichen Bezug und den anteiligen Sonderzahlungen.