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Teil A – Theorie
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Streitiges Ehe- und Partnerschaftsverfahren
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Einvernehmliche Ehescheidung bzw Auflösung der Partnerschaft
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Internationale Zuständigkeit in Ehesachen – § 76 Abs 2 JN
Gemäß § 76 Abs 1 JN ist für die Ehesachen und Streitigkeiten über die Auflösung, die Nichtigerklärung oder die Feststellung des (Nicht)Bestehens einer eingetragenen Partnerschaft das Bezirksgericht ausschließlich zuständig.Alexandra Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 271852 -
Außerstreitiges Verfahren
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Verlassenschaftsverfahren
Das Verlassenschaftsverfahren ist von Amts wegen einzuleiten, sobald ein Todesfall durch eine öffentliche Urkunde oder sonst auf unzweifelhafte Weise bekannt wird.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 271895