Praxiswissen

  • Drittpflege – Eigenpflege

    Die Unterhaltsbemessung ist bei Kindern in Eigenpflege anteilig vorzunehmen. Wieviel jeder Elternteil an Unterhalt zu leisten hat, hängt von seinen Lebensverhältnissen ab.
    Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 475872
  • Durchschnittsbedarfsätze (Regelbedarf)

    Zur Ermittlung des Kinderunterhalts wurden von der Judikatur zum einen dem Alter des Kindes entsprechend Prozentsätze, zum anderen Durchschnittsbedarfswerte festgesetzt.
    Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 475881
  • Eigene Einkünfte des Kindes

    Eigene Einkünfte sind alle Natural- und Geldleistungen, die dem Kind zukommen. Diese haben maßgeblichen Einfluss auf die Höhe des Unterhaltsanspruchs.
    Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 475893
  • Enterbung (Entzug des Pflichtteils)

    Unter Enterbung versteht man die gänzliche oder teilweise Entziehung des Pflichtteils durch letztwillige Verfügung.
    Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 475897
  • Erbschaften

    In die Unterhaltsbemessungsgrundlage sind auch die Erträgnisse des Vermögens des Unterhaltsverpflichteten – mag dieses auch im Erbweg erworben worden sein – einzurechnen.
    Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 475907
  • Ersparnisse, Vermögensstamm

    Ersparnisse des Kindes können zu den eigenen Einkünften des Kindes iSd § 231 Abs 3 ABGB zählen, die seinen Unterhaltsanspruch mindern. Zum Einkommen des Unterhaltspflichtigen zählen auch die Erträgnisse eines Vermögens.
    Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 475904
  • Existenzminimum

    Als Existenzminimum lassen sich jene Mittel definieren, die zur Befriedigung der materiellen Bedürfnisse notwendig sind, um physisch zu überleben. Das Existenzminimum besteht grundsätzlich aus einem fixen Betrag.
    Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 475895
  • Fahrtkosten

    Beim Kindesunterhalt steht die Abzugsfähigkeit von Ausgaben gleichsam unter einem „negativen Anspannungsgrundsatz“. Zu den abzugsfähigen berufsbedingten Aufwendungen gehören berufliche Fahrtkosten.
    Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 475891
  • Familienbeihilfe

    Bei der Familienbeihilfe handelt es sich um eine aus öffentlichen Mitteln (Ausgleichsfonds) gewährte Leistung. Diese stellt einen Beitrag zum Kindesunterhalt dar.
    Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 475879
  • Ferialeinkommen

    Das Ferialeinkommen ist bei der Unterhaltsbemessung nicht als Eigeneinkommen zu berücksichtigen und verringert deshalb die vom Unterhaltspflichtigen zu erbringende Unterhaltsleistung in der Regel nicht.
    Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 475871

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