Dokument-ID: 074577

Vorschrift

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Inhaltsverzeichnis

§ 480. Erwerbung des Rechtes der Dienstbarkeit. Titel zur Erwerbung.

idF JGS Nr. 946/1811 | Datum des Inkrafttretens 13.12.1901

Der Titel zu einer Servitut ist auf einem Vertrage; auf einer letzten Willenserklärung; auf einem bey der Theilung gemeinschaftlicher Grundstücke erfolgten Rechtsspruche; oder endlich, auf Verjährung gegründet.