Dokument-ID: 174755

Vorschrift

IPR-Gesetz (IPRG)

Inhaltsverzeichnis

§ 10. Personalstatut einer juristischen Person

idF BGBl. Nr. 304/1978 | Datum des Inkrafttretens 01.01.1979

Das Personalstatut einer juristischen Person oder einer sonstigen Personen- oder Vermögensverbindung, die Träger von Rechten und Pflichten sein kann, ist das Recht des Staates, in dem der Rechtsträger den tatsächlichen Sitz seiner Hauptverwaltung hat.