Dokument-ID: 1113409

Vorschrift

Jurisdiktionsnorm (JN)

Inhaltsverzeichnis

§ 92b. Streitigkeiten wegen Verletzung eines Persönlichkeitsrechts in einem elektronischen Kommunikationsnetz

idF BGBl. I Nr. 61/2022 | Datum des Inkrafttretens 01.05.2022

Streitigkeiten wegen Verletzung eines Persönlichkeitsrechts in einem elektronischen Kommunikationsnetz können auch bei dem Gericht angebracht werden, in dessen Sprengel das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht.

(BGBl. I Nr. 61/2022)