Dokument-ID: 054738

Vorschrift

Karenzgeldgesetz (KGG)

Inhaltsverzeichnis

§ 24. Erklärung

idF BGBl. I Nr. 47/1997 | Datum des Inkrafttretens 01.07.1997

Im Falle des Antrags auf Gewährung eines Zuschusses gemäß den §§ 17 und 18 haben beide Elternteile eine Erklärung zu unterfertigen, mit der sie sich zur Leistung der Abgabe gemäß § 27 verpflichten.