Dokument-ID: 120333

Vorschrift

Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG)

Inhaltsverzeichnis

§ 12. Notfälle

idF BGBl. I Nr. 55/2006 | Datum des Inkrafttretens 01.06.2006

Dieses Bundesgesetz lässt medizinische Notfallversorgung unberührt, sofern der mit der Suche nach einer Patientenverfügung verbundene Zeitaufwand das Leben oder die Gesundheit des Patienten ernstlich gefährdet.