Dokument-ID: 146987

Vorschrift

Strafgesetzbuch (StGB)

Inhaltsverzeichnis

§ 71. Schädliche Neigung

idF BGBl. Nr. 60/1974 | Datum des Inkrafttretens 01.01.1975

Auf der gleichen schädlichen Neigung beruhen mit Strafe bedrohte Handlungen, wenn sie gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet oder auf gleichartige verwerfliche Beweggründe oder auf den gleichen Charaktermangel zurückzuführen sind.