Dokument-ID: 146997

Vorschrift

Strafgesetzbuch (StGB)

Inhaltsverzeichnis

§ 79. Tötung eines Kindes bei der Geburt

idF BGBl. I Nr. 112/2015 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2016

Eine Mutter, die das Kind während der Geburt oder solange sie noch unter der Einwirkung des Geburtsvorgangs steht, tötet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(BGBl. I Nr. 112/2015)