Dokument-ID: 190489

Vorschrift

Zivilprozessordnung (ZPO)

Inhaltsverzeichnis

§ 119. Löschen der Daten in der Ediktsdatei

idF BGBl. I Nr. 112/2003 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2005

(1) Das Edikt über die Bestellung eines Kurators ist zu löschen, sobald der Kurator rechtskräftig seines Amtes enthoben wurde oder die Kuratel sonst erloschen ist.

(2) Die Mitteilung nach § 115 ist zu löschen, wenn seit ihrer Aufnahme ein Monat vergangen ist und das Gericht keine längere Bekanntmachungsdauer bestimmt hat.