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Kürzlich aktualisiert
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Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988)
Vorschrift | StF: BGBl. Nr. 400/1988 | idF: BGBl. I Nr. 36/2024 | Dokument-ID: 160848 -
GmbH-Gesellschaftsvertrag (allgemein)
Der Gesellschaftsvertrag ist in Form eines Notariatsaktes abzuschließen. Die GmbH entsteht mit Firmenbucheintragung und ist Unternehmer kraft Rechtsform.Vera Noss - Andrea Futterknecht | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1090867 -
Stammkapital
Das Stammkapital der GmbH ergibt sich aus der Summe aller Stammeinlagen der Gesellschafter. Es muss mindestens EUR 10.000,– betragen. -
Einreichung des Jahres- und Konzernabschlusses
Nähere Informationen über die Einreichung des Jahres- und Konzernabschlusses bei vorlagepflichtigen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften.Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 691003 -
Folgen eines unangemessenen Umtauschverhältnisses
Eine Anfechtungsklage darf sich auch nicht darauf gründen, dass die in bestimmten Informationsunterlagen enthaltenen Erläuterungen des Umtauschverhältnisses oder der baren Zuzahlungen nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.Andrea Futterknecht - Raphael Albert - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 432813 -
SE-Gesetz (SEG)
Vorschrift | StF: BGBl. I Nr. 67/2004 | idF: BGBl. I Nr. 178/2023 | Dokument-ID: 192589 -
Kapitalerhaltungsschutz
Der Gläubigerschutz darf nicht dadurch gemindert werden, dass eine Gesellschaft mit hohem Stammkapital auf eine Gesellschaft mit niedrigerem Stammkapital verschmolzen wird.Andrea Futterknecht - Albert Scherzer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 432792 -
Durchführung der Verschmelzung
Dieser Beitrag stellt die Durchführung der Verschmelzung dar, beginnend mit der Firmenbuchanmeldung durch die Geschäftsführer.Andrea Futterknecht - Albert Scherzer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 432798 -
Verschmelzung durch Neugründung
Wissenswertes über die Verschmelzung durch Neugründung: Rechtsgrundlagen, Aufsichtsrat und Abschlussprüfer, Anmeldung zum Firmenbuch uvm.Andrea Futterknecht - Albert Scherzer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 274041 -
Vereinfachte Verschmelzung
§ 96 Abs 2 GmbHG sieht für zwei Tatbestände Erleichterungen für die Beschlussfassung in der übernehmenden Gesellschaft vor. Die Zustimmung der Generalversammlung zur Aufnahme der übertragenden Gesellschaft ist nicht immer erforderlich.Andrea Futterknecht - Albert Scherzer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 433026