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Firmenbucheingaben zu Änderungen in der Gesellschaftsorganisation

Auch die bestehende Gesellschaftsorganisation innerhalb einer AG kann sich im Laufe der Zeit immer wieder verändern. Es können beispielsweise Satzungsänderungen – etwa durch die Änderung des Unternehmensgegenstandes, eines Geschäftszweiges, durch Sitzverlegungen oder durch Änderungen der Firma - nötig werden.
Seit dem GesRÄG 2011 sind Internetseite und Börsenotierung bei einer börsenotierten AG verpflichtend im Firmenbuch einzutragen.