Firmenbucheingaben Organe AG

Beim laufenden Betrieb einer AG ergeben sich vor allem bei den Organen immer wieder Änderungen, die in das Firmenbuch eingetragen werden müssen. So muss etwa die Löschung und Neueintragung von Aufsichtsrats- oder Vorstandsmitgliedern eingetragen werden. Dasselbe gilt für die Eintragung einer geänderten Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglieder.

  • Firmenbucheingaben Vorstand AG

    Neue Vorstandsmitglieder, Namensänderungen bei bestehenden Vorstandsmitgliedern, Löschungen oder andere Umstände, welche den Vorstand betreffen, müssen im Firmenbuch eingetragen werden. Entsprechende Anträge finden Sie hier.

  • Firmenbucheingaben Aufsichtsrat AG

    Neue Aufsichtsratsmitglieder, Löschungen oder andere Umstände, welche denAufsichtsrat  betreffen, müssen im Firmenbuch eingetragen werden. Entsprechende Anträge finden Sie hier.