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Firmenbucheingaben Organe AG

Beim laufenden Betrieb einer AG ergeben sich vor allem bei den Organen immer wieder Änderungen, die in das Firmenbuch eingetragen werden müssen. So muss etwa die Löschung und Neueintragung von Aufsichtsrats- oder Vorstandsmitgliedern eingetragen werden. Dasselbe gilt für die Eintragung einer geänderten Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglieder.