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Nachgründung AG

Die Sachgründung einer AG unterliegt strengen und für Gründer unangenehmen Regelungen. Besteht der Verdacht, dass Gründer eine Sachgründung umgehen wollten (etwa weil sie Geschäfte mit der Gesellschaft ihre Bareinlagen kurz nach Gründung wieder an sich bringen), sieht das Aktiengesetz eine Nachgründungsprüfung vor.