© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at

Gründung AG

Eine AG kann durch einfache Bargründung gegründet werden oder durch qualifizierte Gründung. In jedem Fall ist eine Satzung in Notariatsaktsform festzustellen, haben die Gründer die ersten Aktien zu übernehmen, erste Organe zu bestellen und einen Gründungsbericht zu verfassen und muss mit diesem Bericht als Grundlage die interne Gründungsprüfung durch Aufsichtsrat und Vorstand durchgeführt werden. Erst danach werden die Einlagen geleistet und erst nach Einlagenleistung kann die AG im Firmenbuch eingetragen werden. Bei qualifizierter Gründung ist vor der Einlagenleistung noch eine externe Gründungsprüfung notwendig.

Ausführliche Informationen und Vorlagen für Satzungen finden Sie in den folgenden Ordnern.