© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at

Gründung Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen entsteht durch Gewerbeanmeldung bzw durch deren Bewilligung bei bewilligungspflichtigen Gewerben. Ein rechnungslegungspflichtiger Einzelunternehmer nach § 189 UGB muss, jeder andere Einzelunternehmer kann sein Unternehmen im Firmenbuch eintragen lassen.