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Firmenbucheingaben Internetseite GmbH

Seit dem GesRÄG 2011 ist es Rechtsträgern möglich, ihre Internetseite im Firmenbuch eintragen zu lassen (§ 3 Abs 3 FBG). Zur Eintragung besteht für Gesellschaften mit beschränkter Haftung keine Pflicht.