Firmenbucheingaben Organe GmbH

Dem Firmenbuchgericht gegenüber ist nicht nur die Bestellung oder Löschung eines Geschäftsführers oder Aufsichtsrates bekanntzugeben, sondern auch jede Änderung in der Zusammensetzung des Aufsichtsrates sowie bei einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern oder Geschäftsführern.