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Firmenbucheingaben bei Gründung der GmbH

Die allgemeinen Eintragungen des § 3 FBG müssen bei sämtlichen Rechtsformen vorgenommen werden. Dies sind va Firma, Rechtsform, Unternehmenssitz, Geschäftszweiges, der Tag der Feststellung der Satzung, die vertretungsbefugten Personen und die Prokuristen. Auf Antrag der Gesellschaft ist auch die Internetadresse der GmbH einzutragen.

Zudem müssen bei GmbHs die Aufsichtsratsmitglieder, das Stammkapital, der Tag der Einreichung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie deren Abschlussstichtag, Name und Geburtsdatum der Gesellschafter sowie deren Stammeinlage und die bisher darauf geleisteten Einzahlungen und ggf die Inanspruchnahme der Gründungsprivilegierung gemäß § 10b GmbHG samt der Höhe der jeweiligen gründungsprivilegierten Stammeinlagen der Gesellschafter angegeben werden.