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Anfechtung Gesellschafterbeschlüsse (GmbH)

Gesellschafterbeschlüsse können aus verschiedenen Gründen fehlerhaft sein. Daher ist zu unterscheiden zwischen

  • (absolut) nichtigen Beschlüssen
  • Scheinbeschlüssen
  • (schwebend) unwirksamen Beschlüssen
  • wirkungslosen Beschlüssen und
  • anfechtbaren Beschlüssen.

Praxiswissen

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