© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at

Gesellschafterstellung (GmbH)

Gesellschafter einer GmbH kann man sowohl

  • bei Gründung oder Kapitalerhöhung der GmbH durch Übernahme eines neu entstehenden Geschäftsanteiles als auch
  • zu einem späteren Zeitpunkt durch rechtsgeschäftliche oder gesetzliche Übertragung eines bestehenden Geschäftsanteils (Anteilsabtretung, Übertragung im Erbweg etc)

werden.