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Bargründung GmbH

Bei der Bargründung der GmbH wird das gesamte Stammkapital in Barmitteln aufgebracht. Mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages wird die GmbH errichtet, mit Eintragung in das Firmenbuch entsteht sie. Bereits vor der Firmenbucheintragung haben die Gründergesellschafter den oder die ersten Geschäftsführer bestellen und mindestens die Hälfte des Stammkapitals bar einzubezahlen (Ausnahmen bestehen für die Unternehmensfortführung).