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Gesellschaftsvertrag GmbH

Der Gesellschaftsvertrag ist für die Errichtung der GmbH zwingend vorgesehen. Ohne ihn kann die GmbH nicht ins Firmenbuch eingetragen werden und somit nicht wirksam entstehen. Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH muss zwingend nur wenige, in § 4 Abs 1 GmbHG festgelegte Punkte enthalten. Regelungen über die Gewinnausschüttung im Einzelnen, Befugnisse des Geschäftsführers, Sonderrechte einzelner Geschäftsführer etc sind in jedem Fall anzuraten, die Sinnhaftigkeit anderer Vertragspunkte ist abhängig von der Art der GmbH (zB Ärzte-GmbH). Bei Gründung einer Ein-Mann-GmbH ist eine Errichtungserklärung abzugeben. Bei Vorlage einer Errichtungserklärung, welche sich nur die gesetzlichen Mindesterfordernisse und die Bestellung des Geschäftsführers samt einer Regelung über den Ersatz der Gründungskosten  beschränkt, halten sich Kosten für Notariatsakt und Beglaubigungen gering.

Link auf aktuelle Mustervorlagen unter Berücksichtigung des GesRÄG 2023

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