Gründungsverfahren GmbH

Eine GmbH kann durch Bar- oder durch Sachgründung entstehen. In beiden Fällen sind folgende Schritte erforderlich:

  • Abschluss des Gesellschaftsvertrages (welcher bei Sachgründungen die Sacheinlagen zu regeln hat)
  • Bestellung der ersten Organe
  • Leistung der Einlagen und nötigenfalls Gründungsprüfung
  • Firmenbucheingabe
  • Einstellung von Arbeitnehmern
  • Gewerbeanmeldung (falls notwendig)

Praxiswissen

  • Gründungsverfahren GmbH

    Sobald man sich unter den zahlreichen Rechtsformen für die GmbH entschieden hat, kann der Gründungsprozess beginnen. Bereits im Planungsstadium sollte man sich einen Überblick über die Voraussetzungen der Gesellschaftsgründung verschaffen.
    Verena Ehrnberger - Angela Perschl - Christian Fritz - Iman Torabia - WEKA (red) - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282651
  • Kosten der GmbH-Gründung

    Am 24. Februar 2014 wurde im Nationalrat das Abgabenänderungsgesetz 2014 (BGBl I 2014/13) beschlossen. Nach der Reduzierung des Mindeststammkapitals von 35.000 Euro auf 10.000 Euro sieht der Gesetzgeber nunmehr wieder eine Aufstockung vor.
    Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 603220

Muster

Alle 9 anzeigen