Stammkapital GmbH

Das Stammkapital der GmbH ergibt sich aus der Summe aller Stammeinlagen der Gesellschafter. Mit dem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 wurde mit 01.01.2024 das Mindeststammkapital von EUR 35.000,– auf EUR 10.000,– gesenkt. Das GmbHG hatte bisher lediglich eine zeitlich befristete Reduktion des Mindeststammkapitals im Rahmen der Gründungsprivilegierung vorgesehen. Die Möglichkeit der Gründungsprivilegierung entfällt für neu gegegründete Gesellschaften.  Jedoch für bestehende GmbHs, dh Gesellschaften, bei denen die Inanspruchnahme der Gründungsprivilegierung am 1. Jänner 2024 bereits im Firmenbuch eingetragen ist, ist § 10b mit der Maßgabe weiter anzuwenden, dh sie gilt weiterhin.

Link auf aktuelle Mustervorlagen unter Berücksichtigung des GesRÄG 2023