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Syndikatsvertrag GmbH

In einem Syndikatsvertrag können Gesellschafter außerhalb des Gesellschaftsvertrages Angelegenheiten vertraulich regeln, da er anders als der Gesellschaftsvertrag nicht in die Urkundensammlung des Firmenbuches aufgenommen wird. Klassische Syndikatsverträge sind Stimmbindungsverträge, welche das Stimmgewicht von Gesellschaftern mit geringeren Anteilen an der GmbH erhöhen sollen, indem diese ihr Stimmverhalten vorab untereinander abstimmen. Das Syndikat wird rechtlich als Gesellschaft bürgerlichen Rechts qualifiziert.