Jahresabschluss GmbH

Die Geschäftsführer haben in den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahrs für das vorangegangene Geschäftsjahr den um den Anhang erweiterten Jahresabschluss, einen Lagebericht sowie gegebenenfalls (§ 243 c UGB) einen Corporate Governance-Bericht aufzustellen und den Mitgliedern des Aufsichtsrats vorzulegen. Informationen über die Jahresabschluss finden Sie hier, hilfreiche Muster für die Offenlegung finden Sie unter Firmenbucheingaben.

  • Inhalt und Fristen

    Die Rechnungslegungspflicht betrifft alle Kapitalgesellschaften und unternehmerisch tätige Personengesellschaften, bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist.
    Gerda Schönsgibl - Nina Gasser-Koneczny | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 666714
  • Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung

    Der Jahresabschluss hat den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zu entsprechen. Er ist klar und übersichtlich aufzustellen, wobei Grundsätze wie ua Bilanzwahrheit, Kontinuität und Vollständigkeit zu beachten sind.
    Gerda Schönsgibl - Nina Gasser-Koneczny | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 666716
  • Grundsätze für die Gliederung des Jahresabschlusses

    Die einmal gewählte Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der aufeinanderfolgenden Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen ist grundsätzlich beizubehalten. Ein Abweichen ist nur ausnahmsweise zulässig.
    Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 666719
  • Zusammenfassung: Termine und Inhalt

    Dieser Beitrag enthält eine Zusammenfassung von Terminen, Beschreibungen sowie den Rechtsgrundlagen in Bezug auf den Jahresabschluss.
    Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 666721
  • Begleitbrief Firmenbuchgericht

    Muster eines Begleitbriefs für die verpflichtende Offenlegung des Jahresabschlusses beim Firmenbuchgericht.
    Gerda Schönsgibl | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 895618