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Jahresabschluss GmbH

Die Geschäftsführer haben in den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahrs für das vorangegangene Geschäftsjahr den um den Anhang erweiterten Jahresabschluss, einen Lagebericht sowie gegebenenfalls (§ 243 c UGB) einen Corporate Governance-Bericht aufzustellen und den Mitgliedern des Aufsichtsrats vorzulegen. Informationen über die Jahresabschluss finden Sie hier, hilfreiche Muster für die Offenlegung finden Sie unter Firmenbucheingaben.