Gesellschaftsvertragsänderung GmbH

Die Abänderung des Gesellschaftsvertrages oder der Errichtungserklärung einer bestehenden GmbH erfolgt grundsätzlich durch Gesellschafterbeschluss mit 3/4-Mehrheit und ist erst mit Eintragung in das Firmenbuch wirksam. Bestimmte Änderungen benötigen andere Mehrheiten als eine 3/4-Mehrheit.