Notwendigkeit und Bestellung eines Aufsichtsrats GmbH

Ein Aufsichtsrat muss bei einer GmbH bestellt werden wenn sie eine bestimmte Größe hat, spezielle Geschäftstätigkeiten durchführt oder in Einzelfällen. Die Gesellschafter einer der gesetzlichen Aufsichtsratspflicht nicht unterliegenden Gesellschaft können frei entscheiden, ob sie im Gesellschaftsvertrag Aufsichtsratspflicht (gesellschaftsvertraglich obligatorische Aufsichtsratspflicht) oder nur die Möglichkeit ohne Verpflichtung zur tatsächlichen Bestellung (fakultativer Aufsichtsrat) vereinbaren wollen. Die von den Gesellschaftern zu bestellenden Aufsichtsratsmitglieder werden grundsätzlich durch Beschluss gewählt, bei welchem die einfache Mehrheit genügt.

  • Der Aufsichtsrat

    Ausführungen zum Aufsichtsrat einer GmbH: Wann muss ein Aufsichtsrat bestellt werden und wie sehen die Mehrheitsverhältnisse aus?
    Christian Fritz | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252499
  • Abgrenzung zum Beirat

    Die Abgrenzung zwischen einem fakultativen Aufsichtsrat und einem Beirat ist anhand bestimmter Kriterien zu beurteilen.
    Christian Fritz | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 254436
  • Aufsichtsratsmitglieder

    Wie viele Mitglieder ein Aufsichtsrat mindestens haben muss und welche Personen ihm nicht angehören können
    Christian Fritz | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 254727
  • Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder

    Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern: Mehrheitsverhältnisse bei der Wahl und Minderheitenrechte.
    Christian Fritz | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247627
  • Entsendungsrecht

    Zur Möglichkeit eines GmbH-Gesellschafters, eine Person eines Vertrauens in den Aufsichtsrat zu entsenden
    Christian Fritz | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241684