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Notwendigkeit und Bestellung eines Aufsichtsrats GmbH

Ein Aufsichtsrat muss bei einer GmbH bestellt werden wenn sie eine bestimmte Größe hat, spezielle Geschäftstätigkeiten durchführt oder in Einzelfällen. Die Gesellschafter einer der gesetzlichen Aufsichtsratspflicht nicht unterliegenden Gesellschaft können frei entscheiden, ob sie im Gesellschaftsvertrag Aufsichtsratspflicht (gesellschaftsvertraglich obligatorische Aufsichtsratspflicht) oder nur die Möglichkeit ohne Verpflichtung zur tatsächlichen Bestellung (fakultativer Aufsichtsrat) vereinbaren wollen. Die von den Gesellschaftern zu bestellenden Aufsichtsratsmitglieder werden grundsätzlich durch Beschluss gewählt, bei welchem die einfache Mehrheit genügt.