Abberufung unternehmensrechtlicher Geschäftsführer (GmbH)

Die Abberufung von Fremdgeschäftsführern ist jederzeit möglich, wenn die Gesellschafter einen entsprechenden Beschluss fassen. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern kann eine Abberufungsklage notwendig sein.

Praxiswissen

  • Abberufung des unternehmensrechtlichen Geschäftsführers - Schritte

    Bei der Abberufung des unternehmensrechtlichen Geschäftsführers ist abzuklären, ob dies durch Gesellschafterbeschluss erfolgen kann.
    Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248609
  • Abberufungsklage

    Ist ein Geschäftsführer gleichzeitig Gesellschafter der GmbH und verfügt er über die absolute Stimmenmehrheit in der Generalversammlung, kann er gegen seinen Willen nicht abberufen werden.
    Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248862
  • Vorliegen eines wichtigen Grundes

    Bei der Beurteilung, ob ein wichtiger Grund für die Abberufung eines Geschäftsführers vorliegt, sind nach der Rechtsprechung die Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalles unter Abwägung der Interessen sämtlicher Gesellschafter zu würdigen.
    Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246932
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