Geschäftsführervertrag (GmbH)

Die Bestellung zum Geschäftsführer begründet ausschließlich die Organstellung, daher ist insbesondere bei Fremdgeschäftsführern ein Vertrag notwendig, welcher die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführern regelt. Wichtige Inhalte dieses Vertrages sind zB der Tätigkeitsbereich, Wettbewerbsverbot, Entgelt und Konkurrenzklausel.