Haftung bei Wettbewerbsverstößen

  • Haftung bei Wettbewerbsverstößen

    Im UWG finden sich jene Tatbestände, welche zur Haftung bei Wettbewerbsverstößen führen, wie zum Beispiel unlautere und aggressive Geschäftspraktiken.
    Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 628348
  • Unlautere Geschäftspraktiken nach § 1 UWG

    Der folgende Beitrag behandelt unlautere Geschäftspraktiken nach § 1 UWG mitsamt ihrer einzelnen Tatbestandsmerkmale und den dazugehörigen Fallgruppen.
    Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 628352
  • Aggressive Geschäftspraktiken nach § 1a UWG

    Das UWG führt unter Z 24 bis 31 jene Geschäftspraktiken an, die jedenfalls als aggressiv gelten. Die Rechtsfolgen sind Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz und Urteilsveröffentlichung; der Unternehmer kann sich auch gerichtlich strafbar machen.
    Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 628359
  • Irreführende Geschäftspraktiken nach § 2 UWG

    § 2 UWG untersagt Geschäftspraktiken, die unrichtige Angaben enthalten oder sonst geeignet sind, einen Marktteilnehmer in Bezug auf das Produkt zu täuschen. In diesem Fachbeitrag erfahren Sie ua, wie sich „Angaben“ von „Werturteilen“ unterscheiden.
    Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 628391
  • Vergleichende Werbung nach § 2a UWG

    Vergleichende Werbung nach § 2a UWG ist an zusätzliche Zulässigkeitsvoraussetzungen gebunden, damit keine Verwechslung zwischen den Produkten des Werbenden und seiner Mitbewerber entsteht. Erfahren Sie hier Näheres.
    Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 628398
  • Herabsetzung eines Unternehmens § 7 UWG

    Herabsetzung eines Unternehmens gem § 7 UWG setzt voraus, dass eine getätigte Tatsachenbehauptung geeignet ist, den Betrieb des Unternehmens oder den Kredit des Inhabers zu schädigen. Die einzelnen Tatbestandsmerkmale werden hier genau erörtert.
    Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 628400
  • Missbrauch von Kennzeichen eines Unternehmens § 9 UWG

    Wettbewerbswidrig iSd § 9 UWG handelt, wer im geschäftlichen Verkehr Kennzeichen eines Unternehmens in einer Art und Weise verwendet, dass sie Verwechslungen hervorrufen können. Erfahren Sie hier, welche Unternehmenskennzeichen geschützt sind.
    Angela Perschl - WEKA (azo) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 628402
  • Straftatbestände

    Das UWG enthält neben den zivilrechtlichen Tatbeständen auch Straftatbestände, die entsprechende gerichtliche Sanktionen zur Folge haben, so etwa die wissentliche Anwendung aggressiver oder irreführender Geschäftspraktiken. Näheres erfahren Sie hier.
    Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 628410
  • Sanktionen des UWG

    Ein in der Praxis relevanter Rechtsbehelf zur Abwehr wettbewerbswidriger Handlungen ist der Unterlassungsanspruch, der zwar vergangene Wettbewerbsverstöße nicht mehr ungeschehen machen kann, jedoch künftige Verstöße abwehren kann.
    Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 628417
  • Verwaltungsrechtliche Sondertatbestände des UWG

    Das UWG enthält neben zivilrechtlichen und Straftatbeständen auch zahlreiche verwaltungsrechtliche Tatbestände, wozu unter anderem das Verbot von glücksspielartigen Formen des Vertriebes zählt.
    Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 628425