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Organe GmbH

Für die GmbH sind als Organe vorgesehen: Geschäftsführer zur Geschäftsführung und Vertretung der GmbH, Generalversammlung als oberstes Willensbildungsorgan der Gesellschaft, Aufsichtsrat (zwingend sofern die Voraussetzungen des § 29 GmbHG vorliegen) und Abschlussprüfer (zwingend, es sei denn die Gesellschaft ist eine kleine, nicht aufsichtsratspflichtige GmbH). Weiters können fakultative Organe wie etwa ein Beirat eingerichtet werden.