Leitsätze

  • Verzicht auf Begünstigtenstellung und Steuerpflicht bei entgeltlichem Verzicht auf eine Begünstigtenstellung

    1. Werden aufgrund eines in der Stiftungsurkunde gem §§ 3 Abs 2 iVm § 33 Abs 2 PSG verankerten unbeschränkten Gestaltungsrechts der ersten Stiftergeneration („zeitliche Staffelung der Gestaltungsrechte“) von der letzten Vertreterin der ersten Stiftergeneration Änderungen in der Begünstigtenstellung vorgenommen, bedarf es hierzu keiner Verzichtshandlung bzw keiner Zustimmung von nachgereihten Mitstiftern.

    2. Es liegen keine Gegenleistung und kein wirtschaftlicher Vorteil iSd § 29 Z 3 EStG 1988 vor, wenn ein verzichtbares Recht bzw. ein Klagsverzicht nicht gegenständlich sind.
    Birgit Zettel | Judikatur | Leitsatz | RV/7102639/2020 | BFG vom 29.06.2022 | Dokument-ID: 1135856
  • Niederlassungsfreiheit bei grenzüberschreitender Umwandlung einer Gesellschaft

    Art 49 und 54 AEUV stehen der Regelung eines MS, die die Verlegung des satzungsmäßigen Sitzes einer nach dem Recht eines MS gegründeten Gesellschaft in einen anderen MS, durch die sie unter Einhaltung der dort geltenden Bestimmungen in eine dem Recht dieses anderen MS unterliegende Gesellschaft umgewandelt werden soll, von der Auflösung der ersten Gesellschaft abhängig macht, entgegen.
    WEKA (ato) | Judikatur | Leitsatz | C-106/16 | EuGH vom 25.10.2017 | Dokument-ID: 971966
  • Zur Vereinbarkeit einer Ausschlussfrist zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs mit EU-Recht

    Wird einem Steuerpflichtigen die Mehrwertsteuer ohne sein Verschulden erst mehrere Jahre nach der Lieferung in Rechnung gestellt und von ihm entrichtet, kann ihm die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs nicht mit der Begründung versagt werden, dass die in dieser Regelung vorgesehene Ausschlussfrist ab dem Zeitpunkt der Lieferung zu laufen begonnen habe und vor Stellung des Erstattungsantrags abgelaufen sei.
    WEKA (ffa) | Judikatur | Leitsatz | C-533/16 | EuGH vom 21.03.2018 | Dokument-ID: 985010
  • Kann wirtschaftlicher Eigentümer einer Kapitalgesellschaft diese rechtsgeschäftlich wirksam vertreten und verpflichten?

    Der wirtschaftliche Eigentümer einer Kapitalgesellschaft, der nicht auch deren Vertretungsorgan oder Bevollmächtigter ist, kann diese weder rechtsgeschäftlich wirksam vertreten noch verpflichten.
    WEKA (ato) | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 11/18p | OGH vom 28.02.2018 | Dokument-ID: 1000032
  • Eine „andere Art der Auseinandersetzung“ iSd § 145 Abs 1 UGB

    Eine „andere Art der Auseinandersetzung“ setzt eine gesellschaftsvertragliche Grundlage, dh eine Vereinbarung unter den Gesellschaftern, voraus, die grundsätzlich der Zustimmung sämtlicher Gesellschafter bedarf. Die bloße Einlassung auf ein Verfahren kann nicht als Zustimmung zu einer solchen gewertet werden, insbesondere dann nicht, wenn es auch keinerlei anderweitige Hinweise im Hinblick auf eine diesbezügliche konkludente Vereinbarung gibt.
    WEKA (ato) | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 28/18p | OGH vom 28.02.2018 | Dokument-ID: 1000033
  • Wann kann ein Ausgleichsanspruch noch vor dem Abschluss der Liquidation einer OG geltend gemacht werden?

    Verfügt die Offene Gesellschaft über Aktivvermögen, ist dieses im Wege der Liquidation nach pflichtgemäßem Ermessen in Geld umzusetzen. Die Forderungen der Gesellschaft sind einzuziehen. Bei Streit der Gesellschafter über die Höhe der Kapital- oder Gewinnanteile haben die Liquidatoren die Verteilung gem § 155 Abs 3 UGB bis zur Entscheidung des Rechtsstreites auszusetzen. Erst nach Abschluss der Liquidation steht schließlich der Betrag fest, der den einzelnen Gesellschaftern zusteht.
    WEKA (ato) | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 28/18p | OGH vom 28.02.2018 | Dokument-ID: 1000034
  • Bestellung eines Kollisionskurators wegen Interessenkollision bei einem Liquidator

    Es benötigt für die Wahrung des Rechtsschutzinteresses einer OG nicht die Bestellung eines Kollisionskurators, wenn nur einer von zwei zusammen mit einem gerichtlich bestellten Notliquidator vertretungsbefugten Liquidatoren die Vertretungsfähigkeit wegen Interessenkollision verliert. Die Vertretung ist schließlich durch den übrig gebliebenen Liquidator zusammen mit dem Notliquidator weiterhin möglich.
    WEKA (ffa) | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 1/18t | OGH vom 28.02.2018 | Dokument-ID: 1000049
  • Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei einem Insichgeschäft

    Schließt der Geschäftsführer einer GmbH ein Insichgeschäft, so trifft ihn die Beweislast darüber, dass er dabei die ihm nach § 25 GmbHG obliegende Sorgfalt aufgewendet hat. Er hat zu behaupten und zu beweisen, dass sein Verhalten weder subjektiv noch objektiv sorgfaltswidrig war; er hat sich hinsichtlich des Verschuldens und der Rechtswidrigkeit seines Verhaltens zu entlasten.
    WEKA (ato) | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 11/18p | OGH vom 28.02.2018 | Dokument-ID: 1000209
  • Persönliche Schadenersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH

    Ein Geschäftsführer der GmbH haftet für die Forderungen eines Gläubigers, die im Vermögen der GmbH keine hinreichende Deckung finden, nach §§ 1293 ff nicht persönlich, wenn bei Begründung der Forderung weder eine Erkennbarkeit der Zahlungsunfähigkeit vorlag, noch nach §§ 1293 ff iVm 870 ABGB, wenn der Geschäftsführer den Gläubiger nicht rechtswidrig und vorsätzlich über die Brauchbarkeit des Kaufgegenstands täuschte.
    Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 244/17a | OGH vom 28.02.2018 | Dokument-ID: 1001605
  • Über die Verbraucher- bzw Unternehmereigenschaft eines Gesellschafters

    Ob ein Gesellschafter im Innenverhältnis als Verbraucher oder Unternehmer gilt, ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu beurteilen, vor allem unter dem Gesichtspunkt, ob diesem ein beherrschender Einfluss in der Gesellschaft zukommt bzw inwieweit dieser die Geschäftsführung der Gesellschaft beeinflussen kann. Eine formelle Geschäftsführerposition spielt bei dieser Beurteilung keine Rolle.
    WEKA (api) | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 14/18d | OGH vom 28.02.2018 | Dokument-ID: 1001633

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