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Leitsätze
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§ 10b GmbH – zur Frage der Zulässigkeit einer Kapitalerhöhung im Stadium der Gründungsprivilegierung
Eine GmbH kann auch während aufrechter Gründungsprivilegierung eine Kapitalerhöhung durchführen. Ein im Zuge einer Kapitalerhöhung neu hinzutretender Gesellschafter kann zwar keine gründungsprivilegierte Stammeinlage übernehmen, es können allerdings auch während aufrechter Gründungsprivilegierung Gesellschafter mit gründungsprivilegierter Stammeinlage und Gesellschafter ohne solche nebeneinander bestehen.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 54/20i | OGH vom 25.03.2020 | Dokument-ID: 1070614 -
„§ 10 GmbHG-Erklärung“ auch bei Beendigung der Gründungsprivilegierung iSd § 10b Abs 5 GmbHG?
Wird die Gründungsprivilegierung einer GmbH gemäß § 10b Abs 5 GmbHG beendet, sind vor Anmeldung der Änderung zum Firmenbuch die Mindesteinzahlungserfordernisse nach § 10 Abs 1 zu erfüllen. Auch ohne expliziten Verweis in § 10 Abs 5 GmbHG müssen dieselben Unterlagen wie bei einer Gesellschaftsgründung beigelegt werden. Die Erklärung nach § 10 GmbHG hat den Zweck, das Vorliegen der Mindesteinzahlungserfordernisse zu überprüfen, was vor allem dem Verkehrs- und Gläubigerschutz dient.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 112/19t | OGH vom 24.09.2019 | Dokument-ID: 1052738 -
§ 277 UGB: Wahrung der Frist bei noch nicht feststehenden Bilanzpositionen
Die Einreichung eines vorläufigen Jahresabschlusses reicht zur Wahrung der Frist nach § 277 UGB aus. Bei allfälligen späteren Änderungen ist der geänderte Jahresabschluss nachträglich beim Firmenbuchgericht einzureichen.WEKA (skn) | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 225/11y | OGH vom 24.11.2011 | Dokument-ID: 381638 -
§ 83 Absatz 5 GmbHG als neben dem allgemeinen Bereicherungsrecht bestehender Anspruch
Neben der Frist des § 83 Abs 5 GmbHG kommen auch Fristen zum allgemeinen Bereicherungsrecht zum Tragen und eine Privilegierung des Empfängers einer verbotswidrigen Leistung schlägt nicht auf das allgemeine Bereicherungsrecht durch. Denn der Wille des Gesetzgebers wird wohl sein, dass § 83 Absatz 5 GmbHG einen zusätzlichen Anspruch enthält und den Empfänger der verbotswidrigen Leistung dem allgemeinen Bereicherungsrecht gegenüber privilegieren wollte.WEKA (fsc) | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 110/12p | OGH vom 13.09.2012 | Dokument-ID: 528292 -
8-monatige Frist für die Fassung von Entlastungsbeschlüssen gem § 35 Abs 1 Z 1 GmbHG nicht zwingend
Beschlüsse über die Entlastung von Geschäftsführern können auch nach der 8-monatigen Frist gemäß § 35 Abs 1 Z 1 GmbHG wirksam gefasst werden. Nach Ablauf dieser Frist gefällte Beschlüsse sind weder nichtig noch anfechtbar.WEKA (mwo) | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 88/13d | OGH vom 28.08.2013 | Dokument-ID: 642756 -
Abberufung der Stiftungsvorstände wegen wirtschaftlichen Eigeninteresses und mangelnder wechselseitiger Überwachung
Werden die namhaften Einnahmen einer Privatstiftung (fast) gänzlich durch hohe, nicht nachvollziehbare Personalkosten aufgezehrt und dabei insb einem Vorstandsmitglied zugewendet, rechtfertigt dies eine Abberufung nach § 27 Abs 2 PSG. Diese stützt sich beim betreffenden Organmitglied auf das wirtschaftliche Eigeninteresse, bei den restlichen Vorständen auf deren Haftung für die Erfüllung der wechselseitigen Überwachungspflicht.WEKA (epu) | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 145/16s | OGH vom 27.09.2016 | Dokument-ID: 878286 -
Abberufung eines Mitglieds des Stiftungsvorstandes
Ob ein wichtiger Grund vorliegt, ist immer unter dem Gesichtspunkt des Funktionierens der Privatstiftung zu sehen, letztlich vor allem unter dem Gesichtspunkt, ob die Verfolgung des Stiftungszwecks mit ausreichender Sicherheit in der Zukunft gewährleistet ist.Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 255/08f | OGH vom 26.03.2009 | Dokument-ID: 260521 -
Abberufung eines Vorstandsmitglieds durch den Aufsichtsrat
Die Begründetheit einer Abberufung eines Vorstandsmitglieds durch den Aufsichtsrat stellt aufgrund dieser regelmäßig gebotenen Einzelfallbeurteilung keine erhebliche Rechtsfrage dar.WEKA (fsc) | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 83/12t | OGH vom 24.05.2012 | Dokument-ID: 465678 -
Abberufung von Beiratsmitgliedern
Die gerichtliche Abberufung von Mitgliedern eines in der Stiftungsurkunde eingerichteten Beirats aus wichtigem Grund gem § 27 Abs 2 PSG ist nach den Grundsätzen der Rechtsprechung zu beurteilen, die für die Abberufung von Vorstandsmitgliedern aufgestellt wurden.Birgit Zettel | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 93/21a | OGH vom 23.06.2021 | Dokument-ID: 1104752 -
Abfertigungszahlung als verdeckte Gewinnausschüttung
Abfertigungszahlungen an Inhaber eines Gesellschaftsanteils können verdeckte Ausschüttungen nach § 8 Abs 2 KStG darstellen, wenn sie nach außen hin nicht hinreichend zum Ausdruck kommen, keinen klaren Inhalt haben oder einem Fremdvergleich nicht standhalten.Judikatur | Leitsatz | 2005/15/0058 | VwGH vom 16.11.2009 | Dokument-ID: 249064