Gesellschafterstellung KG

Die Gesellschafterstellung kann bei Gründung der Gesellschaft oder durch Beitritt erworben werden. Grundsätzlich kann sie nicht im Erbweg oder ohne Beteiligung der anderen Gesellschafter käuflich erworben werden, der Gesellschaftsvertrag kann aber anderes vorsehen.

  • Komplementär

    Der Komplementär als Gesellschafter der KG hat dieselben Aufgaben, Rechte und Pflichten wie ein OG-Gesellschafter.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280548
  • Kommanditist

    Bei einer Kommanditgesellschaft gibt es zwei verschiedene Arten von Gesellschaftern: Einerseits den Komplementärgesellschafter, anderseits den Kommanditisten.
    Johanna Zens - Christian Fritz | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280549
  • Aufforderung an einen Kommanditisten zur Bekanntgabe der Höhe der geleisteten Einlage

    Dieses Musterschreiben dient als Vorlage für eine Aufforderung an einen Kommanditisten zur Bekanntgabe der Höhe der geleisteten Einlage.
    WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 971776
  • Abtretungsvertrag

    Muster eines Abtretungsvertrages, der u.a. die Aspekte von Abtretung und Vertragsannahmeerklärung sowie die Gewährleistungen des bisher persönlich haftenden Gesellschafters beinhaltet
    Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1089501
  • Treuhandvertrag (Erwerb eines Kommanditanteiles)

    In dem hier vorliegenden Muster eines Treuhandvertrages zum Zweck des Erwerbs eines Kommanditanteiles werden insbesondere die Punkte Treuhandauftrag, Entgelt, Schad- und Klagloshaltung sowie die Dauer geregelt.
    Andrea Futterknecht | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 959113