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Gesellschaftsvertrag KG

Wie die OG wird die KG mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages errichtet. Eine KG kann nur entstehen, wenn mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt und ein Gesellschafter beschränkt haftet. Der Gesellschaftsvertrag legt Haftsumme und Pflichteinlage des Kommanditisten ebenso fest wie die Einflussmöglichkeiten des Kommanditisten.