Prokura KG

Die Prokura ist die im Firmenbuch eingetragene, unübertragbare und unbeschränkbare Formalvollmacht zur Vertretung des Unternehmens in gesetzlich festgelegten Umfang. Zuständig für ihre Erteilung sind die Komplementäre. Soll ein Kommanditist die KG vertreten, muss ihm Handlungsvollmacht oder Prokura eingeräumt werden. Hier finden Sie relevante Muster zum Themenbereich Prokura bei einer KG.