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Georg Streit | News | 06.04.2012

Editorial April 2012

Der April-Newsletter des Portals Gesellschaftsrecht online steht im Kontext mit der Jahreszeit (April) und der Osterzeit ganz im Zeichen von Suchen, Finden und Überraschungen.

Die (schon lange vor Ostern begonnene) Suche der Regierung nach neuen Geldquellen mündete im vom Namen her ganz harmlos anmutenden „1. Stabilitätsgesetz 2012“. Ob die Regierung damit das eine oder andere Ei gelegt hat (wem?), wird die Praxis zeigen. Der aktuelle Gastbeitrag von MMag. Michael Petritz stellt mit der „Neuregelung der Immobilienbesteuerung“ nach dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 die ersten Auswirkungen dieser „Sanierungsmaßnahme“ der Regierung dar. Der Autor gibt einen Überblick über die Auswirkungen der neuen Rechtslage auf private Grundstücksveräußerungen, die Regelungen für Altliegenschaften (jene, die vor dem 1.4.2012 erworben wurden), die Umwidmungsabgabe und damit ver-bundene umsatzsteuerliche Änderungen. Es ist davon auszugehen, dass uns das 1. Stabilitätsgesetz noch weiter beschäftigen wird und daher auch in diesem Online-Portal auch in Hinkunft mit Beiträgen oder Leitentscheidungen vertreten sein wird. Und es ist wohl auch zu befürchten, dass der Gesetzgeber noch andere Anlässe finden wird als den 1. April, um der Bevölkerung weitere kreative Methoden zur „einnahmenseitigen Budgetsanierung“ zu präsentieren, wie das Zahlwort im Titel des Gesetzes befürchten lässt.
Mit Suchen und Finden beschäftigt sich auch der von unserer Redaktion aus-gewählte Leitsatz des OGH. In der vorweihnachtlichen Entscheidung vom 21.12.2011, 6 Ob 242/11y, tolerierte der OGH zwar eine gewisse Zeitspanne zwischen dem tatsächlichen Unternehmensübergang und der Eintragung des Haftungsausschlusses gemäß § 38 Abs 4 UGB, doch nannte er eine Orientierung für eine Grenze für jene Zeitspanne, in der der Haftungsausschluss im Firmenbuch einzutragen ist. Der vom Gesetz geforderte enge zeitliche Zusammenhang besteht jedenfalls nach Ablauf eines Monats nicht mehr, so der OGH. Das ist auch nachvollziehbar: Wer rechnete denn ein Monat nach Ostern noch damit, Ostereier im Garten zu finden?
Der von der Redaktion ausgewählte VwGH-Leitsatz passt auch ganz gut zum Leitmotiv dieses Newsletters. Diesmal spielte die Geschäftsführung einer GmbH Osterhase und legte einem neuen Gesellschafter bereits in vorauseilender Vorfreude Osterpräsente in Form eines sehr preisgünstigen Liegenschaftsverkaufs aus dem Gesellschaftsvermögen ins Nest. Diese nur durch eine „juristische Sekunde“ von der Anteilsabtretung getrennte (verdeckte) Ausschüttung beurteilte der VwGH als Vorteilszuwendung an den Gesellschafter und nahm wie die Vorinstanzen eine (unzulässige) verdeckte Ausschüttung an den zu jenem Zeitpunkt Fast-Gesellschafter an (der in nur für Juristen messbarer Zeiteinheit danach Gesellschafterstellung erlangte; VwGH 15.09.2011, 2008/15/0256).
Viel Vergnügen bei der (nach-)österlichen Literatur Ihres Newsletters wünscht Ihnen herzlichst Ihr

Mag. Georg Streit, Herausgeber
Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte OG
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