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Georg Streit | News | 21.04.2015

Editorial April 2015

Der Herausgeber Mag. Georg Streit präsentiert im April einen Gastbeitrag von Dr. Florian Linder und Dr. Lukas Schenk zum Thema mehrfache Unternehmensübertragungen sowie aktuelle Leitsätze zu OGH- und VwGH-Entscheidungen.

Übertragungen von Unternehmen sind stets in mehrfacher Hinsicht spannend. Neben den Fragen der Verwertung von Unternehmensanteilen und transaktionssteuerrechtlichen Fragen spielt – bei sorgfältiger Planung von Anfang an – auch die Frage der Haftung des Unternehmensübernehmers für Verbindlichkeiten seines Vorgängers als Unternehmensinhaber eine Rolle. Einschlägige Vorschriften dafür finden sich im ABGB (§ 1409) und im UGB (§ 38). Auch wenn dazu bereits umfangreiche Judikatur besteht, werfen diese Bestimmungen, oder vielmehr ihre Anwendung auf den konkreten Sachverhalt, in der Praxis immer wieder neue Fragen auf. Einen besonderen Anwendungsfall für die Haftungsregelungen im Zusammenhang mit dem Übergang von Unternehmen stellt die mehrfache Übertragung ein- und desselben Unternehmens hintereinander dar. Dieser Fall tritt gar nicht so selten ein, man denke an den Erwerb eines Unternehmens durch eine Konzernmutter, die das Unternehmen dann konzernintern „weitergibt“.

Die Autoren des Gastbeitrags dieses Newsletters, Dr. Lukas Schenk und Dr. Florian Linder setzen sich mit der Anwendbarkeit der einschlägigen Haftungsregelungen im Zusammenhang mit Unternehmensübertragungen bei mehrfachen Übertragungsvorgängen hintereinander auseinander. Der ausführliche Beitrag analysiert die verschiedenen Anwendungsfälle und geht auf die (spärliche) Judikatur in diesem Zusammenhang ein. Wie stets enthält der Gastbeitrag Ihres Newsletters auch praktische Tipps für die Umsetzung der Schlussfolgerungen aus der bestehenden Judikatur.

Die von unserer Reaktion für Sie ausgesuchte Leitentscheidung des OGH entstammt wieder einmal dem weiten Feld des Stiftungsrechts. Die Judikatur zur Anfechtung von Stiftungsurkunden und -zusatzurkunden wird immer reichhaltiger, was belegt, dass in der Praxis offensichtlich viel Bedarf an Auseinandersetzung mit dem Akt der Stiftungsgründung im Nachhinein besteht. Im Zentrum steht oftmals die Zuwendung durch den Stifter an die Stiftung, die so manchem (auch Begünstigten) eine vermeintlich ungünstigere (potentielle) vermögensrechtliche Position einräumt. In seiner Entscheidung vom 19.11.2014 (3 Ob 120 14/i) hatte sich der OGH mit der Frage der Zulässigkeit einer auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Stiftungszusatzurkunde gerichteten Klage auseinanderzusetzen. Eine solche Frage musste der OGH in diesem Fall soweit ersichtlich erstmals entscheiden.

Anlassfall war die behauptete Geschäftsunfähigkeit des Verfassers der Stiftungszusatzurkunde, was vom aktuell Begünstigten zum Anlass genommen wurde, die Wirksamkeit der Stiftungszusatzurkunde infrage zu stellen. Der Oberste Gerichthof erachtete eine solche Klage als zulässig. Lesen Sie selbst näher in der Zusammenfassung der Entscheidung durch unsere Redaktion.

Die aktuelle Leitentscheidung aus dem Verwaltungsrecht hat neuerlich starken steuerrechtlichen Einschlag. Konkret war die Frage, die der VwGH in seinem Erkenntnis vom 26.11.2014 (2011/13/0008) zu behandeln hatte, ob eine GmbH in Liquidation noch Gruppenträger (im Sinne der Gruppenbesteuerung) nach dem KStG sein kann.

Die Entscheidung des VwGH in der Sache selbst ist nicht unerwartet. Die Begründung ist aber durchaus aufschlussreich. Lesen Sie auch dazu mehr in der Zusammenfassung durch unsere Redaktion.

Viel Vergnügen bei der Lektüre der Beiträge des aktuellen Newsletters Ihres Onlineportals zum Gesellschaftsrecht wünscht Ihnen Ihr

Mag. Georg Streit, Herausgeber

Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte OG

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