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Georg Streit | News | 07.08.2012

Editorial August 2012

Mag. Streit geht im August näher auf den Gastbeitrag von MMag. Petritz ein, der über die geplanten Gesetzesänderungen im Zuge des Abgabenänderungsgesetzes 2012 informiert. Weiters werden wieder akutelle OGH- und VwGH-Judikatur kommentiert.

Der Sommer ist, nicht nur was den Newsletter des Portals Gesellschaftsrecht online betrifft, durchaus keine Saure-Gurkenzeit. Die Sommermonate bescheren uns stets neue Gesetze oder Gesetzesentwürfe, die teils gravierende Änderungen im Gesellschaftsrecht oder Unternehmens-Steuerrecht bewirken. Der Gastbeitrag des August-Newsletters von MMag. Michael Petritz bietet einen Überblick über die Gesetzesentwürfe und Judikate der letzten Monate im Gesellschaftsrecht, insbesondere im Bereich der Umgründungen. Darüber hinaus enthält der Gastbeitrag von Mag. Petritz einen Ausblick auf kommende Änderungen.

Wenig verwunderlich finden sich die meisten gesetzlichen Änderungen im Abgabenänderungsgesetz 2012, tragen also deutlich fiskalpolitische Züge, die Steuerschlupflöcher zu schließen versuchen oder „Steuerminimierungskonstrukte“ im Zusammenhang mit ausländischen Kapitalgesellschaften zumindest deutlich weniger attraktiv machen (sollen). Der Beitrag wird durch die Besprechung aktueller UFS-Entscheidungen in Steuerfragen abgerundet.

Im aktuellen Newsletter finden Sie weiters einen Überblick über die „Highlights“ des im Gastbeitrag angesprochenen Abgabenänderungsgesetzes 2012 in Stichworten.

Bei so viel Steuerrecht im Gastbeitrag widmet sich die von unserer Redaktion ausgewählte Leitentscheidung des OGH dieses Newsletters diesmal keinem steuerrechtlichen, dafür einem nicht minder brisanten Thema. Am 14.02.2012 hatte der OGH über Schadenersatzansprüche von Gläubigern einer Gesellschaft gegen den Geschäftsführer der Gesellschaften bei Kartellrechtsverstößen und die Voraussetzung der Durchsetzbarkeit dieser Schadenersatzansprüche zu entscheiden. Lesen Sie selbst, welchen Maßstab der OGH anlegte (OGH 14.02.2012 5 Ob 39/11p).

Der mittsommerliche VwGH-Leitsatz Ihres Newsletters hat einen verwaltungsstrafrechtlichen Hintergrund. Die Bestrafung wegen der illegalen Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften setzt demnach mehr als die bloße Bezeichnung als „Chef“ voraus (VwGH 28.02.2012, 2009/09/0211). Wir lernen: Nicht jeder, der sich Chef nennen lässt, ist auch ein solcher.

Ich wünsche Ihnen mit den Beiträgen dieses Newsletters einen schönen zweiten Teil des Sommers 2012 und verbleibe

herzlichst Ihr

Mag. Georg Streit, Herausgeber
Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte OG

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