Dokument-ID: 610633

Georg Streit | News | 20.08.2013

Editorial August 2013

Der Herausgeber Mag. Georg Streit präsentiert in seinem Editorial im August den Gastbeitrag von MMag. Petritz und Mag. Kampitsch zur Frage, ob der UFS die Firmenwertabschreibung an EU-Gruppenmitgliedern zulässt, sowie die aktuellen Leitsätze.

Der Gastbeitrag des August-Newsletters des Online-Portals Gesellschaftsrecht online lässt den Gedanken an ein Sommerloch gar nicht aufkommen: MMag. Michael Petritz und MMag. Andreas Kampitsch stellen in ihrem mitsommerlichen Gastbeitrag die jüngste Judikatur des UFS Linz zur Firmenwertabschreibung im Zusammenhang mit im EU-Ausland ansässigen Konzernunternehmen (steuerliche Gruppenmitglieder) dar. Der Ausschluss von Beteiligungen an EU-ausländischen Gruppenmitgliedern von der Firmenwertabschreibung ist nach der vom UFS nun vertretenen Rechtsansicht mit dem europäischen Unionsrecht nicht vereinbar. Diese Judikatur stellt daher eine Wende in der steuerrechtlichen Betrachtung der Firmenwertabschreibung im Zusammenhang mit EU-Auslandsgesellschaften dar. Der Gastbeitrag setzt sich mit dieser Judikatur und den Folgen ausführlich auseinander.

Auch an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung noch einer Überprüfung durch den Verwaltungsgerichtshof unterliegt, daher möglicherweise noch nicht den Schlusspunkt in der Rechtsentwicklung (wenn nicht gar nur eine Sackgasse) darstellt. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

Ihr Online-Portal wird Sie an dieser Stelle über die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs informieren, sobald diese vorliegt.

Der Leitsatz der aktuellen OGH-Judikatur dieses Newsletters ist einer erst wenige Monate alten Entscheidung des OGH aus dem Aktienrecht gewidmet. Der OGH setzte sich mit der österreichischen und deutschen Rechtslage zur Frage der Zulässigkeit eines Vorkaufsrechts der Aktionäre bei den vinkulierten Aktien in der Satzung einer AG auseinander und greift dabei auch auf die Judikatur zum Gebot der Satzungsstrenge zurück. Diese ist im Anwendungsbereich des österreichischen Aktiengesetzes mitunter gar nicht so eng zu sehen, wie der OGH ausführt (OGH 8.5.2013, 6 Ob 28/13f).

Der aktuelle Leitsatz aus der VwGH-Judikatur entstammt aus einem Randbereich gesellschaftsrechtlich relevanter Themen, konkret dem Gewerberecht. Abermals hatte sich der VwGH mit den Voraussetzungen für den Nachweis der individuellen Befähigung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers auseinander zu setzen. Abermals stellte der VwGH klar, dass es mehrere Möglichkeiten der Feststellung bei individueller Befähigung gibt. Allerdings ist nicht auf vorhandene Diplome, sondern auf die tatsächliche Ausübung der Tätigkeit abzustellen (VwGH 19.4.2013, 2010/04/0089).

Nach den heißen Themen des Juli-Newsletters hoffe ich, dass auch diese Informationen für Sie von Interesse sind und kündige den ersten Herbst-Newsletter (hoffentlich eher noch Spätsommer) für die zweite Septemberhälfte an.

Bis dahin verbleibt herzlichst Ihr

Mag. Georg Streit, Herausgeber

Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte OG

www.h-i-p.at